Reha-Ausbildung Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement - Altensteig
Kaufleute für Büromanagement organisieren und koordinieren bürowirtschaftliche und auftragsbezogene Abläufe. Sie übernehmen Sekretariats– und Assistenzaufgaben, bereiten Besprechungen vor und führen den Schriftverkehr. Sie bearbeiten Beschaffungsvorgänge und wirken an der Auftrags– und Rechnungsbearbeitung mit. Sie lernen betriebliche Kommunikationssysteme auszuwählen und anzuwenden, Informationen zu recherchieren, zu bearbeiten und zu archivieren.
Details im Überblick
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Ihre Ansprechpersonen
Meisenweg 1 72213 Altensteig
Beschreibung
Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf. Kaufleute für Büromanagement finden Beschäftigung in
- Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche
- der öffentlichen Verwaltung
- Verbänden, Organisationen und Interessenvertretungen
Große Teile der Regelausbildung finden in unseren Ausbildungsbereichen in einem geschützten Rahmen statt. Durch Praktika in anerkannten Ausbildungsbetrieben aus der freien Wirtschaft wird ein realitätsbezogenes Arbeiten ermöglicht und die Auszubildenden werden zusätzlich auf die Arbeitswelt vorbereitet. Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule. Die Prüfung wird vor der IHK abgelegt.
Förderung und Begleitung in der Reha-Ausbildung
- Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
- Psychologische Begleitung
- Individueller Stütz- und Förderunterricht
Was ermöglicht die Reha-Ausbildung?
Zielsetzung ist die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben durch eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung.
Wer kann die Reha-Ausbildung durchlaufen?
Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung sowie sozialer Benachteiligung.
Wie kommt man in eine Reha-Ausbildung?
Die Reha-Ausbildung im CJD Altensteig erfolgt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Beratungsfachkraft. Sie klärt noch offene Fragen und meldet die Teilnehmenden im CJD an. Der Zugang ist darüber hinaus über Reha-Träger oder das so genannte Persönliche Budget möglich.
Voraussetzung ist ein Haupt-/Werkrealschulabschluss. Die Reha-Ausbildung erfolgt auf rechtlicher Grundlage von § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB III, § 51 SGB IX, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO.