Reha-Ausbildung Fachpraktiker/Fachpraktikerin Küche - Nagold
Fachpraktiker und Fachpraktikerinnen Küche bereiten einfache Gerichte zu und richten sie an. Sie organisieren Arbeitsabläufe in der Küche, stellen Speisepläne auf, kaufen Zutaten ein und lagern sie fachgerecht. Sie arbeiten mit moderner Küchentechnik und verfügen über Fachkenntnisse in Ernährung und Hygiene.
Details im Überblick
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Ihre Ansprechpersonen
Lohmühleweg 22 72213 Altensteig
Beschreibung
Die Ausbildung im CJD in Nagold dauert 3 Jahre und orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Köchin/Koch. Im Unterschied dazu stehen praktische Tätigkeiten stärker im Vordergrund.
Fachpraktiker und Fachpraktikerinnen Küche finden Beschäftigung in
- Wohn-, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen
- Krankenhäusern, Kur- und Reha-Kliniken
- Betrieben der Gastronomie und Hotellerie
Durch Praktika in anerkannten Ausbildungsbetrieben aus der freien Wirtschaft wird ein realitätsbezogenes Arbeiten ermöglicht und die Auszubildenden werden zusätzlich auf die Arbeitswelt vorbereitet. Die Ausbildung erfolgt nach besonderen Regeln für Menschen mit Behinderung. Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule. Die Prüfung wird vor der IHK abgelegt.
Förderung und Begleitung in der Reha-Ausbildung
- Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
- Psychologische Begleitung
- Individueller Stütz- und Förderunterricht
Was ermöglicht die Reha-Ausbildung?
Zielsetzung ist die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben durch eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung.
Wer kann die Reha-Ausbildung durchlaufen?
Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung sowie sozialer Benachteiligung.
Wie kommt man in eine Reha-Ausbildung?
Die Reha-Ausbildung im CJD Nagold erfolgt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Beratungsfachkraft. Sie klärt noch offene Fragen und meldet die Teilnehmenden im CJD an. Der Zugang ist darüber hinaus über Reha-Träger oder das so genannte Persönliche Budget möglich.
Voraussetzung ist ein mittlerer Schulabschluss, bei entsprechender Eignung ist der Einstieg auch mit Haupt-/Werkrealschulabschluss möglich. Die Reha-Ausbildung erfolgt auf rechtlicher Grundlage von § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB III, § 51 SGB IX, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO.