Reha-Ausbildung Koch/Köchin - Stuttgart
Köchinnen und Köche bereiten unterschiedliche Gerichte zu und richten sie an. Sie organisieren die Arbeitsabläufe in der Küche, stellen Speisepläne auf, kaufen Zutaten ein und lagern sie fachgerecht. Sie arbeiten mit moderner Küchentechnik und sind darüber hinaus Experten für Ernährung und Hygiene.
Details im Überblick
Angebotsart | |
Zielgruppe | |
Rechtsgrundlage(n) | |
Ambulantes Angebot | Ja |
Verbund |
Ihre Ansprechpersonen
Wiener Straße 260 70469 Stuttgart
Beschreibung
Die Ausbildung im Überblick
Koch/Köchin ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf. Köchinnen und Köche finden Beschäftigung in Betrieben der Gastronomie und Hotellerie, Wohn-, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Kur- und Reha-Kliniken, Catering-Firmen, der Nahrungsmittelindustrie. Die Ausbildung erfolgt nach besonderen Regeln für Menschen mit Behinderungen. Große Teile der Regelausbildung finden in unseren Ausbildungsbereichen in einem geschützten Rahmen statt.
Durch Praktika in anerkannten Ausbildungsbetrieben aus der freien Wirtschaft wird ein realitätsbezogenes Arbeiten ermöglicht und die Auszubildenden werden zusätzlich auf die Arbeitswelt vorbereitet. Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule. Die Prüfung wird vor der IHK abgelegt.
Förderung und Begleitung in der Reha-Ausbildung
- Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
- Psychologische Begleitung
- Individueller Stütz- und Förderunterricht
Die Unterbringung kann bei diagnostizierter ASS (Autismus-Spektrum-Störung) in der Jugendhilfewohngruppe des CJD erfolgen.
Was ermöglicht die Reha-Ausbildung?
Zielsetzung ist die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben durch eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung.
Wer kann die Reha-Ausbildung durchlaufen?
Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung sowie sozialer Benachteiligung.
Wie kommt man in eine Reha-Ausbildung?
Die Reha-Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Beratungsfachkraft. Sie klärt noch offene Fragen und meldet die Teilnehmenden im CJD an. Der Zugang ist darüber hinaus über Reha-Träger oder das so genannte Persönliche Budget möglich.
Die Reha-Ausbildung erfolgt auf rechtlicher Grundlage von § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB III, § 51 SGB IX, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO.