...für das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD) und seine angeschlossenen Gesellschaften...
Compliance des CJD
Hohe ethische Standards im CJD
Mit unseren Compliance-Grundsätzen sorgen wir für Transparenz in sensiblen Entscheidungsprozessen. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden des CJD müssen die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen kennen und befolgen. Der Vorstand schafft die entsprechenden Rahmenbedingungen hierfür.
Der Begriff Compliance bedeutet allgemein die Einhaltung von Verhaltensregeln, sei es aufgrund von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen öffentlichen Rechtsquellen oder sei es aufgrund unternehmensinterner Anweisungen. Compliance dient insbesondere der Risikovorsorge und Gefahrenabwehr im Unternehmen. Kern einer Compliance-Struktur ist, die Begehung von Straftaten, insbesondere auch von Korruption, innerhalb eines Unternehmens zu verhindern.
Einer der neun Grundsätze zum Thema Werte im CJD lautet:
Wir handeln redlich.
Der Vorstand des CJD strebt hohe ethische Standards in seinem Geschäftsverkehr an und wird vor allem korruptes Verhalten seiner Mitarbeitenden und seiner Geschäftspartner nicht dulden. Für alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden gilt, dass jegliche Form von Korruption weder eingesetzt, noch toleriert werden darf.
Aus diesem Grund hat das CJD einen entsprechenden "Leitfaden Compliance" mit Vorgaben entwickelt, die für eine entsprechende Transparenz in sensiblen Entscheidungsprozessen sorgen.
Grundsatzerklärung des Vorstandes
Der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt gehört für uns als diakonisches Bildungs- und Sozialunternehmen zu unserem Selbstverständnis und stellt ein wesentliches Element unserer sozialen Verantwortung dar.
Das zum 01.01.2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erlegt großen Unternehmen umfangreiche Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes in der Lieferkette auf.
Zur Umsetzung seiner unternehmerischen Menschenrechtsstrategie hat der Vorstand folgende Grundsatzerklärung verabschiedet: