Persönliches Budget nach §17 SGB IX - Thermalbad Wiesenbad
Das Persönliche Budget nach §17 SGB IX ermöglicht es Menschen mit Behinderungserfahrungen, ihre Unterstützungsleistungen selbstständig zu planen und einzukaufen. Sie erhalten einen Geldbetrag, den sie für geeignete Maßnahmen verwenden können, um ihre Lebensqualität und Selbstbestimmung zu verbessern.
Am Standort Thermalbad Wiesenbad / OT Neundorf bietet das CJD in diesem Zusammenhang Berufsausbildungen zum Bau- und Metallmaler oder Fachpraktiker für Holzverarbeitung an.
Details im Überblick
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Standort
CJD Persönliches Budget nach §17 SGB IX Rittergutsweg 3 09488 Thermalbad Wiesenbad / OT Neundorf
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Beschreibung
Beim Persönlichen Budget können die Leistungsempfänger anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget wählen. Es ermöglicht Menschen mit Behinderungserfahrungen, ihren persönlichen Hilfebedarf eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu decken. Sie werden zu Budgetnehmern, die den „Einkauf“ der benötigten Leistungen selbst regeln können. Die Budgetnehmer entscheiden, welche Hilfe sie für die Erstausbildung benötigen. Anschließend wird ein Vertrag mit dem jeweiligen Leistungserbringer[BN1] geschlossen.
Grundsätzlich können alle Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungserfahrung ein Persönliches Budget beantragen. Die Antragstellung kann unabhängig vom Alter und der Wohnsituation sowie unabhängig vom Schweregrad der Behinderungserfahrung erfolgen.
Das CJD-Angebot zum Persönlichen Budget wird aktuell im Auftrag der Agentur für Arbeit des Erzgebirgskreises in den dreijährigen Berufsausbildungen zum Bau- und Metallmaler oder Fachpraktiker für Holzverarbeitung durchgeführt.
Es handelt sich um duale Ausbildungsberufe in der Industrie und im Handwerk, bestehend aus Ausbildungsinhalten in Berufsschule und Ausbildungsbetrieb, die in der gültigen Ausbildungsverordnung und im Rahmenplan festgeschrieben sind.
Ziel der Berufsausbildung ist die Eingliederung in eine ungeförderte Ausbildung, beziehungsweise nach Abschluss der Ausbildung die Teilhabe am Arbeitsleben. Die Ausbildung wird durch betriebliche Praktika, Förder- und Stützunterricht, Sozialpädagogische Begleitung sowie Hilfen bei der Arbeitsplatzsuche nach Ausbildungsende ergänzt und schließt mit einer Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer ab.
Projektzeitraum
Die Projektlaufzeit richtet sich nach der Dauer der Berufsausbildung. In der Regel sind dies laut Berufsausbildungsvertrag drei Jahre. Eine Verlängerung kann im Einzelfall mit der zuständigen Kammer vereinbart werden.
Ziele
Im §33 SGB IX formuliert sich die möglichst dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben durch das Erbringen erforderlicher Leistungen, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen. In der dualen Berufsausbildung erhält der Budgetnehmer einen auf seine individuellen Bedürfnisse angepassten, qualifizierten Berufsabschluss. Ziel ist es auch, eine selbständige Lebensführung zu erlangen und den Lebensalltag eigenständig zu strukturieren und zu bewältigen.
Leistungen
Nach dem Bedarfsfeststellungsverfahren wird durch eine mit dem Kostenträger und dem Budgetnehmer abgestimmte Zielvereinbarung das Angebot zur Teilhabe am Arbeitsleben definiert.
Zusätzlich zu der Berufsausbildung im jeweiligen Handwerk (Holz-, Farbbereich etc.), gehören hierzu auch ein individuell abgestimmter Stütz- und Förderplan, die sozialpädagogische Begleitung im ausbildungs- und lebenspraktischen Bereich sowie Hilfestellungen bei der Beantragung von Berufsausbildungsbeihilfen und Fördermöglichkeiten. In der Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele zählen auch die Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen zu den Schwerpunkten.
Partner
- Regionale Wirtschaftsunternehmen zur Durchführung berufspraktischer Erprobungen (Praktika)
- Agentur für Arbeit Erzgebirgskreis
- Jobcenter Erzgebirgskreis
- Jugendamt
- Krankenkassen
- Handwerkskammer Chemnitz
- Industrie- und Handelskammer
- Berufsschulen im Erzgebirgskreis sowie in Chemnitz