Jeder Mensch ist einzigartig und wertvoll - genau danach gestalten wir mit Ihnen Ihren Ausbildungsberuf und finden anschließend einen Arbeitsplatz bei einem Arbeitgeber, den Sie gewählt haben.
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Kostenübernahme | |
Ambulantes Angebot | Ja |
Verbund |
Die Ausbildung im Überblick
Die Ausbildung dauert je nach Ausbildungsberuf 2 oder 3 Jahre (in Einzelfällen 3,5 Jahre) und orientiert sich an den anerkannten Ausbildungsberufen in Fachpraktiker- oder Vollausbildung. Im Unterschied zur Vollausbildung stehen bei Fachpraktikern/ Fachpraktikerinnen praktische Tätigkeiten stärker im Vordergrund.
Durch Praktika in anerkannten Ausbildungsbetrieben aus der freien Wirtschaft wird ein realitätsbezogenes Arbeiten ermöglicht und die Auszubildenden werden zusätzlich auf die Arbeitswelt vorbereitet. Die Ausbildung erfolgt nach besonderen Regeln für Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule. Die Prüfung wird vor der Handwerkskammer (HWK) oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Im CJD Wolfsburg können Ausbildungen in folgenden Gewerken umgesetzt werden: Bürokommunikation, Verkauf, Farbe/ Malerhandwerk, Metall-Handwerk, Garten- und Landschaftsbau, Hauswirtschaft, Küche und Gastronomie.
Förderung und Begleitung in der Reha-Ausbildung
Was ermöglicht die Reha-Ausbildung?
Zielsetzung ist die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben durch eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung.
Wer kann die Reha-Ausbildung durchlaufen?
Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung sowie sozialer Benachteiligung.
Wie kommt man in eine Reha-Ausbildung?
Die Reha-Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Beratungsfachkraft. Sie klärt noch offene Fragen und meldet die Teilnehmenden im CJD an. Der Zugang ist darüber hinaus über Reha-Träger oder das so genannte Persönliche Budget möglich.
Die Reha-Ausbildung erfolgt auf rechtlicher Grundlage von § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB III, § 51 SGB IX, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO.