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Ausbildung Helfer / Helferin im Gastgewerbe

Das CJD Berufsbildungswerk Niederrhein ist Ihr kompetenter Partner, wenn es um die Ausbildung von Menschen geht, die mit Benachteiligungen, Beeinträchtigungen und Behinderungen betroffen sind und spezielle Leistungen und Hilfestellungen benötigen.
Das Ziel lautet, mit der bestandenen Abschlussprüfung vor den zuständigen Industrie-, und Handels-, Landwirtschafts- und Handwerkskammern, den Sprung in ein eigenverantwortlich gestaltetes Leben zu schaffen. Um unsere Auszubildenden individuell zu fördern, arbeiten die Bereiche Ausbildung, Berufskolleg, Fachdienst und Wohnen eng am Rehabilitanden.

Details im Überblick

Angebotsart
Zielgruppe
Kostenübernahme
Verbund
Ort

Berufsbildungswerk Niederrhein Pestalozzistr. 1 47445 Moers

Route planen

Ihre Ansprechpersonen

Cornelia Brinkmann Fachbereichsleitung

Pestalozzistraße1 47445 Moers

Thorsten Behnke Aufnahme & Kundenbetreuung

Pestalozzistr. 1 47445 Moers

Beschreibung

Du hast ein gepflegtes Erscheinungsbild. Du bist immer freundlich und hilfsbereit. Du bist körperlich fit und geschickt.

Die Ausbildung im Überblick
In der zweijährigen Ausbildung lernst du alles, was ein Helfer/eine Helferin im Gastgewerbe wissen und können muss wie z.B.:

  • Vorbereitungsarbeiten, z.B. Polieren von Gläsern, Bestecken und Geschirr
  • Stellen von Tischen und Stühlen nach einem Plan, Eindecken und Dekoration
  • Frühstücks- und Bankettservice
  • Herstellen von Aufgussgetränken und einfachen Speisen

Wir bieten

  • Ein schönes, voll ausgestattetes Ausbildungsrestaurant mit „echten“ Gästen
  • Erfahrene Ausbilder stehen dir beratend und unterstützend zur Seite
  • Mehrmonatige Praktika in Fachbetrieben
  • Wöchentlicher Berufsschulunterricht an der CJD Christophorusschule Niederrhein

Zusatzqualifikationen im CJD

  • Flambieren
  • Tranchieren
  • Filieren
  • Kochen am Tisch
  • Mixen von Cocktails am Gästetisch
  • Servierlehrgang
  • PKW-Führerschein ist möglich

Zugangsvoraussetzungen
Anmeldung über die Reha-Berufsberatung der Agentur für Arbeit

Rechtsgrundlage: § 66 BBIG

Dauer/Laufzeit: 24 Monate

Kosten: getragen

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