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Ausbildung Fachkraft im Gastgewerbe - Moers

Das CJD Berufsbildungswerk Niederrhein ist Ihr kompetenter Partner, wenn es um die Ausbildung von Menschen geht, die mit Benachteiligungen, Beeinträchtigungen und Behinderungen betroffen sind und spezielle Leistungen und Hilfestellungen benötigen.
Das Ziel lautet, mit der bestandenen Abschlussprüfung vor den zuständigen Industrie-, und Handels-, Landwirtschafts- und Handwerkskammern, den Sprung in ein eigenverantwortlich gestaltetes Leben zu schaffen. Um unsere Auszubildenden individuell zu fördern, arbeiten die Bereiche Ausbildung, Berufskolleg, Fachdienst und Wohnen eng am Rehabilitanden.

Details im Überblick

Angebotsart
Zielgruppe
Kostenübernahme
Verbund
Ort

Berufsbildungswerk Niederrhein Pestalozzistraße 1 47445 Moers

Route planen

Ihre Ansprechpersonen

Cornelia Brinkmann Fachbereichsleitung

Pestalozzistraße1 47445 Moers

Thorsten Behnke Aufnahme & Kundenbetreuung

Pestalozzistr. 1 47445 Moers

Beschreibung

Du hast ein gepflegtes Erscheinungsbild. Du bist immer freundlich, hilfsbereit und gehst gerne mit Menschen um. Du bist körperlich fit, geschickt und organisierst gerne.

Die Ausbildung im Überblick
In der zweijährigen Ausbildung lernst du alles, was eine Fachkraft im Gastgewerbe wissen und können muss wie z.B.:

  • Planung und Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen
  • Führen einer kleineren Station im Restaurant oder Mitarbeit in der kalten Küche (z.B. im Frühstücksbereich)
  • Sicherer Umgang mit Gästen und gute Umgangsformen
  • Produktkenntnisse im Bereich „Food and Beverage“

Wir bieten

  • Ein schönes, voll ausgestattetes Ausbildungsrestaurant mit „echten“ Gästen
  • Erfahrene Ausbilder stehen dir beratend und unterstützend zur Seite
  • Mehrmonatige Praktika in Fachbetrieben
  • Wöchentlicher Berufsschulunterricht (Moers: an der CJD Christophorusschule Niederrhein)

Zusatzqualifikationen im CJD

  • Flambieren
  • Tranchieren
  • Filieren
  • Kochen am Tisch
  • Mixen von Cocktails am Gästetisch
  • Servierlehrgang
  • PKW-Führerschein ist möglich
     

Dauer: 24 Monate

Rechtsgrundlage: §§ 4 BBiG

Anmeldung: über die Reha-Berufsberatung der Agentur für Arbeit

Kostenübernahme: getragen

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