Die Wohngruppe bietet 10 Plätze für unbegleitete, minderjährige Ausländer unterschiedlicher kultureller Herkunft zwischen 12 und 18 Jahren (in Ausnahmefällen bis 21 Jahren).
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In der UMA Wohngruppe “Kosthaus“ können männliche junge Menschen ab dem Lebensalter von 12 Jahren aufgenommen werden. Freie Wohngruppenplätze können im Bedarfsfall durch mögliche Inobhutnahmen (§42 SGB VIII) , 2 Plätze belegt werden.
Vorrangiges Ziel dieser Maßnahme ist die Integration in unsere Gesellschaftsform und im Weiteren die Befähigung, ein sozial- und gesellschaftlich eigenständiges Leben zu bewerkstelligen. Eine sehr enge und kooperative Zusammenarbeit zu den Vormündern der Kinder- und Jugendlichen ist unumgänglich.
Die Wohngruppe bzw. die Mitarbeiter der Wohngruppe sind in der Lage, diese Bedarfe für die Kinder- und Jugendlichen zu erkennen und zu klären, auf Anforderungen zu reagieren und in Absprache (Hilfeplan) mit Vormund und Jugendamt Maßnahmen umzusetzen. Aufnahmegründe gem. § 34 / § 41 / § 42 (auch in Kombination).