Haftvermeidung durch soziale Integration - Neuruppin
Im Projekt "Haftvermeidung durch soziale Integration" setzt das CJD in der Prignitz verschiedene Maßnahmen um, die der sozialen (Re-) Integration von Haftentlassenen und haftgefährdeten Personen dienen.
Details im Überblick
Angebotsart | |
Zielgruppe | |
Ambulantes Angebot | Ja |
Verbund |
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Beschreibung
Die zentralen Ziele des Modellprojektes sind:
- Soziale Integration von Straffälligen, Haftentlassenen und Haftgefährdeten durch Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
- Abwendung von Haftstrafen durch "Freie Arbeit"
- Verbesserung der individuellen Zugangsvoraussetzungen der Zielgruppen auf dem Arbeitsmarkt
- Aufbau eines landesweiten Netzes der Freien Straffälligenhilfe, gestützt durch eine zentrale Informationsbank Arbeitgeberpool
Das Projekt besteht aus den Bereichen "Arbeit statt Strafe", "Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende" und "Soziales Eingliederungsmanagement und Nachsorge". Es wird gefördert durch die Europäische Union und das Land Brandenburg.
Arbeit statt Strafe
In der Region Prignitz des CJD Berlin-Brandenburg sowie in den Landgerichtsbezirken Neuruppin und Potsdam bieten wir verurteilten Personen, die zur Abwendung einer Haft gemeinnützige Arbeit ableisten wollen, fachlich angeleitete und betreute Beschäftigungsmöglichkeiten. Insbesondere den jungen straffällig gewordenen Personen bietet die gemeinnützige Arbeit häufig erstmalig die Chance, am Arbeitsmarkt verwertbare Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erproben. Mit den arbeitsuchenden Klienten entwickeln die BetreuerInnen vor Ort gemeinsam berufliche Perspektiven und akquirieren Bildungs-und Beschäftigungsmöglichkeiten.
Wir helfen durch:
- Klärung der finanziellen Situation
- Unterstützung bei einem Ratenzahlungsantrag
- Unterstützung bei einem Antrag auf freie Arbeit
- Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Beschäftigungsgeber
- Unterstützung bei einem Antrag auf Stundung
- Informationen an die Staatsanwaltschaft über die persönliche Situation
- Beratung bei der Lösung individueller Probleme zur Vermeidung zukünftiger Straffälligkeiten
- Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung und Arbeit
- Vermittlung weiterer Hilfsangebote von Behörden, Schuldnerberatungsstellen, öffentliche, karitative und freie Träger etc.
Soziales Eingliederungsmanagement und Nachsorge
Zielgruppe des Projektes sind Straffällige, sowie deren Angehörige, innerhalb und außerhalb des Strafvollzuges, die nach der Haftentlassung keinem Bewährungshelfer unterstellt sind. Darüber hinaus richtet sich das Angebot auch an erwerbslose Haftentlassene und zu Bewährungsstrafen verurteilte, deren ökonomische, soziale, psychische oder physische Integrationsvoraussetzungen eingeschränkt sind und die in Bezug auf Arbeit und Beschäftigung eine gezielte Hilfestellung benötigen und wünschen. Die Hilfestellung für die Straffälligen erfolgt in der Regel in 4 Phasen: das sind die Haftbegleitung, die Entlassungsvorbereitung, die Entlassungsbegleitung und –betreuung sowie die Nachentlassungsbegleitung oder Nachbetreuung.
Während der 4 Phasen der Hilfestellung erfolgt eine Beratung und Begleitung zu verschiedenen Themen, wie zum Beispiel:
- Beratung und Begleitung von Straffälligen, Haftentlassenen und deren Angehörigen vor, während und nach der Haft
- Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und der Chancen zur beruflichen Integration
- Beratung und Begleitung bei der Suche von Arbeit, Beschäftigung, Umschulung, Ausbildung oder Weiterbildung und zur Antragstellung (z.B. ALG II)
- Weiterführende Wiedereingliederungsberatung, z.B.: Vermittlung in Wohnraum, in Sucht- und Schuldnerberatungsstellen und sonstigen sozialen Hilfen (Familie, Gesundheit, Freizeitgestaltung, soziale Kontakte), Beratung zu sozialrechtlichen Fragen
- Kontaktaufnahme mit Angehörigen
- Unterstützung bei der Klärung weiterer neben der Straftat bestehender Problemlagen, z.B. Schulden, Sucht, Partnerschaft
- Durchführung von sozialen Trainingsmaßnahmen mit strafgefangenen Menschen
- Zusammenarbeit und Vernetzung mit verschiedenen sozialen Trägern und Institutionen der Arbeitsförderung
Der Schwerpunkt der Arbeit bezieht sich aber nicht nur auf die soziale, sondern auch auf die berufliche Integration und die Vermeidung erneuter Straffälligkeit.
Die Arbeitsmarktchancen der Klienten werden durch ein verbessertes Übergangsmanagement, von der Haftbegleitung bis hin zur Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Arbeit, erhöht. Stufenweise aufeinander aufbauende und individuell zugeschnittene Unterstützung- und Fördermaßnahmen, im Rahmen der Entlassungsvorbereitung und einer Nachbetreuung nach der Haftentlassung, verbessern zudem die Beschäftigungsfähigkeit der Klienten.
Das Beratungsangebot kann zu regelmäßigen Sprechzeiten in der Justizvollzugsanstalt durch die Klienten wahrgenommen werden, zudem befindet sich das Büro der Anlauf- und Beratungsstelle nahe der Justizvollzugsanstalt in Neuruppin in der Fehrbelliner Straße 139.
Wichtige Komponente im Projekt ist auch hier die regionale Vernetzung von HSI mit Arbeitgebern, Zeitarbeitsfirmen, Staatsanwaltschaften, Sozialen Diensten der Justiz, Jugendgerichtshilfe, Polizei etc..
Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende
Seit Januar 2018 gibt es in dem Projekt "Haftvermeidung durch soziale Integration" (HSI) ein neues und somit drittes Projektfeld: die ambulanten, sozialen und berufsorientierenden Maßnahmen für straffällige Jugendliche und junge Erwachsene.
Die Zielgruppe:
- mehrfach straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende
- im Alter zwischen 14 und 21 Jahren
- tatzeitnah
- die vor der Haupt- oder Berufungsverhandlung stehen
- oder bereits eine Haftstrafe verbüßt haben.
Die Teilnahme an unserem Projekt beruht auf Freiwilligkeit und Zusätzlichkeit.
Wir leisten Einzelfallarbeit in Kombination mit sozialem Gruppentraining. Aktuell haben wir zwei Gruppen mit je 24 Teilnehmenden. Das beinhaltet konkret:
- Arbeit mit Blockaden und Ängsten, Vertrauenbildung / Stärkung der Persönlichkeit
- Erkennen von Konflikten und schwierigen Situationen
- Reflexion der eigenen Straftat
- Umgang mit Aggressionen und Gewalt; Eskalation und Deeskalation
- Darlegung von Handlungsmöglichkeiten und Lösungswegen
- Erwerb sozialer Kompetenzen
- Opferperspektive
- Aufklärung über Strafrecht
- Aufklärung über Konsequenzen der Wiederholung der Straftat
- Unterstützung bei der Bildungs- und Berufsorientierung
- Zielfindung für Leben und Beruf
Der Zugang zu den ambulanten Hilfen kann hergestellt werden durch Selbstmelder, Eltern, Multiplikatoren, der Jugendgerichtshilfe, dem Jugendamt, den Jugendstaatsanwälten, dem Jugendrichter, der Polizei, der Schule oder Peer Groups.