Ambulante Hilfen zur Erziehung - Landkreis Rostock
Die ambulanten Hilfen zur Erziehung sind nach §27 SGB VIII konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in problematischen Lebenslagen und/oder Krisen Hilfen benötigen.
Details im Überblick
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Rechtsgrundlage(n) | |
Verbund |
Ihre Ansprechpersonen
Gunnar Hartke
Schlachthofstraße 4 17166 Teterow
Beschreibung
Notwendige und geeignete Leistungen für Kinder, Jugendlichen und Familien können hierbei insbesondere sein:
- soziale Gruppenarbeit (§29 SGB VIII)
- Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII)
- sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)
- intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe (§35 SGB VIII)
- Eingliederungshilfe (§35a)
- Hilfe für junge Volljährige (§41)
Diese Angebote hält das CJD Nord in zwei multiprofessionellen Teams in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Rostock vor.