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Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) für psychisch erkrankte Eltern und ihre Kinder

Familien, in denen ein Elternteil psychisch erkrankt ist, haben einen besonderen Hilfe- und Unterstützungsbedarf, der über eine „normale“ Sozialpädagogische Familienhilfe hinausgeht. Eine Fachkraft des CJD unterstützt hier im Auftrag des Jugendamtes die gesamte Familie.

Details im Überblick

Angebotsart
Zielgruppe
Rechtsgrundlage(n)
Kostenübernahme
Verbund
Ort

CJD Kirchheimbolanden Amtsstraße 27-29 Schulen im Raum Donnersberg 67292 Kirchheimbolanden

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Peter Will

Beschreibung

Den Alltag mit professioneller Hilfe meistern

Familien, in denen ein Elternteil psychisch erkrankt ist, haben einen besonderen Hilfe- und Unterstützungsbedarf, der über eine „normale“ Sozialpädagogische Familienhilfe hinausgeht.
In betroffenen Familien übernehmen Kinder häufig die Aufgaben der Eltern, wenn diese aufgrund ihrer Erkrankung dazu nicht in der Lage sind. Sie fühlen sich für die Versorgung der Geschwister oder sogar für die Eltern verantwortlich und können deshalb nicht mehr „Kind“ sein. Dies gefährdet die Entwicklung des Kindes.
Das CJD kennt diese Problematik aus seiner langjährigen Erfahrung und berät und unterstützt Eltern unter anderem beim Aufbau eines Helfersystems zum Wohle des Kindes.

Die Unterstützung durch eine Familienhelferin oder einen Familienhelfer

Eine Fachkraft steht Ihnen und Ihrer Familie als feste Ansprechpartnerin bzw. fester Ansprechpartner zur Seite und vereinbart regelmäßig Termine mit Ihnen. Die gesamte Familie wird in den Hilfeprozess eingebunden. Gemeinsam erarbeiten Sie Ziele für sich und Ihre Familie und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Sie lernen Ihre (wieder-)entdeckten Fähigkeiten einzusetzen, um Ihre und die Ziele Ihrer Familie zu erreichen.

Wie sieht die Unterstützung konkret aus?

Die Unterstützungsangebote sind vielfältig und werden entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse ausgewählt.

  • Einzel- und Familiengespräche
  • (Altersgerechte) Aufklärung über die Diagnose(n)
  • Offener Umgang mit der psychischen Erkrankung im näheren Umfeld
  • Ansprechpartner für Schule und / oder Kindergarten
  • Stärkung des (Ehe-)Partners, Entlastung des Kindes
  • Schaffung „leistbarer“ und klarer Abläufe zur psychischen Stabilisierung
  • Beratung und Unterstützung bei der
  • Organisation des Alltags in Akutphasen
  • Unterstützung beim Aufbau von Hilfesystemen z. B. bei Klinikaufenthalten
  • Erarbeitung von Frühwarnsystemen und
  • Handlungsstrategien (= Betroffene und Umfeld erkennen Warnzeichen und können reagieren)
  • ... und vieles mehr

Wie bekommen Sie diese Unterstützung?

Um diese Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es lebt mindestens ein minderjähriges Kind in der Familie
  • Bei mindestens einem Elternteil liegt eine psychiatrische Diagnose vor
  • Sie wollen etwas in Ihrer Familie verändern
  • Sie sind bereit, regelmäßig mit Ihrer Familienhelferin oder Ihrem Familienhelfer zusammenzuarbeiten
  • Das zuständige Jugendamt stimmt der Unterstützung zu

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem zuständigen Jugendamt auf und schildern Sie dort dem für Sie zuständigen Ansprechpartner oder der Ansprechpartnerin Ihre Situation. Nach einer umfassenden Beratung wird gemeinsam mit Ihnen die weitere Vorgehensweise und sinnvolle Unterstützung für Sie und Ihre Familie festgelegt.

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