Reha-Ausbildung Fachinformatiker/Fachinformatikerin für Anwendungsentwicklung - Kirchheim unter Teck
Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen der Fachrichtung Anwendungsentwicklung planen, konzipieren und programmieren unter-schiedliche Programme und Anwendungen und entwickeln anwendungsgerechte und nutzerfreundliche Bedienober-flächen. Sie analysieren und planen IT-Systeme und schulen Benutzerinnen und Benutzer in den Anwendungen.
Details im Überblick
Angebotsart | |
Zielgruppe | |
Rechtsgrundlage(n) | |
Ambulantes Angebot | Ja |
Verbund |
Ihre Ansprechpersonen
Alte Plochinger Steige 158 73230 Kirchheim unter Teck
Beschreibung
Die Ausbildung im Überblick
Fachinformatiker/Fachinformatikerin ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf. Fachinformatiker/Fachinformatikerinnen finden Beschäftigung in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche und der öffentlichen Verwaltung.
Große Teile der Regelausbildung finden in unseren Ausbildungsbereichen in einem geschützten Rahmen statt. Durch Praktika in anerkannten Ausbildungsbetrieben aus der freien Wirtschaft wird ein realitätsbezogenes Arbeiten ermöglicht und die Auszubildenden werden zusätzlich auf die Arbeitswelt vorbereitet. Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule. Die Prüfung wird vor der IHK abgelegt.
Förderung und Begleitung in der Reha-Ausbildung
- Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
- Psychologische Begleitung
- Individueller Stütz- und Förderunterricht
Die Auszubildenden sind in Einzel- und Doppelzimmern der Wohnbereiche des CJD untergebracht und werden dort individuell begleitet. Die Ausbildung kann auch in externer Form durchgeführt werden.
Was ermöglicht die Reha-Ausbildung?
Zielsetzung ist die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben durch eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung.
Wer kann die Reha-Ausbildung durchlaufen?
Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung sowie sozialer Benachteiligung.
Wie kommt man in eine Reha-Ausbildung?
Die Reha-Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Beratungsfachkraft. Sie klärt noch offene Fragen und meldet die Teilnehmenden im CJD an. Der Zugang ist darüber hinaus über Reha-Träger oder das so genannte Persönliche Budget möglich. Voraussetzung ist ein mittlerer Schulabschluss, bei entsprechender Eignung ist der Einstieg auch mit Haupt-/Werkrealschulabschluss möglich.
Die Reha-Ausbildung erfolgt auf rechtlicher Grundlage von § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB III, § 51 SGB IX, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO.