Landschaftsgärtnerinnen und -gärtner gestalten, bauen und pflegen Gärten und Parkanlagen durch fachgerechtes Anpflanzen von Rasen, Bäumen, Büschen, Stauden und Blumen. Auch die Wege und Plätze der jeweiligen Anlagen pflastern sie, bauen Treppen, Trockenmauern, Teiche, Zäune und Lärmschutzwände. Außerdem begrünen sie Dächer und Fassaden.
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Rechtsgrundlage(n) | |
Ambulantes Angebot | Ja |
Verbund |
Wiener Straße 260 70469 Stuttgart
Die Ausbildung im Überblick
Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf. Gärtner/Gärtnerinnen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau finden Beschäftigung in Fachbetrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, städtischen Gärtnereien und Bauhöfen, botanischen und zoologischen Gärten.
Große Teile der Regelausbildung finden in unseren Ausbildungsbereichen in einem geschützten Rahmen statt. Durch Praktika in anerkannten Ausbildungsbetrieben aus der freien Wirtschaft wird ein realitätsbezogenes Arbeiten ermöglicht und die Auszubildenden werden zusätzlich auf die Arbeitswelt vorbereitet. Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule sowie im Rahmen überbetrieblicher Ausbildungskurse. Die Prüfung wird vor dem Regierungspräsidium abgelegt.
Förderung und Begleitung in der Reha-Ausbildung
Die Unterbringung kann bei diagnostizierter ASS (Autismus-Spektrum-Störung) in der Jugendhilfewohngruppe des CJD erfolgen.
Was ermöglicht die Reha-Ausbildung?
Zielsetzung ist die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben durch eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung.
Wer kann die Reha-Ausbildung durchlaufen?
Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung sowie sozialer Benachteiligung.
Wie kommt man in eine Reha-Ausbildung?
Die Reha-Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Beratungsfachkraft. Sie klärt noch offene Fragen und meldet die Teilnehmenden im CJD an. Der Zugang ist darüber hinaus über Reha-Träger oder das so genannte Persönliche Budget möglich.
Die Reha-Ausbildung erfolgt auf rechtlicher Grundlage von § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB III, § 51 SGB IX, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO.