Reha-Ausbildung Gärtner/Gärtnerin - Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau - Kirchheim unter Teck
Landschaftsgärtnerinnen und -gärtner gestalten, bauen und pflegen Gärten und Parkanlagen durch fachgerechtes Anpflanzen von Rasen, Bäumen, Büschen, Stauden und Blumen. Auch die Wege und Plätze der jeweiligen Anlagen pflastern sie, bauen Treppen, Trockenmauern, Teiche, Zäune und Lärmschutzwände. Außerdem begrünen sie Dächer und Fassaden.
Details im Überblick
Angebotsart | |
Zielgruppe | |
Rechtsgrundlage(n) | |
Ambulantes Angebot | Ja |
Verbund |
Ihre Ansprechpersonen
Alte Plochinger Steige 158 73230 Kirchheim unter Teck
Beschreibung
Die Ausbildung im Überblick
Gärtnerin/Gärtner Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf.
Gärtnerinnen/Gärtner der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau finden Beschäftigung in Fachbetrieben des Garten-, Landschafts– und Sportplatzbaus, städtischen Gärtnereien und Bauhöfen, botanischen und zoologischen Gärten.
Durch Praktika in anerkannten Ausbildungsbetrieben wird ein realitätsbezogenes Arbeiten ermöglicht und die Auszubildenden werden zusätzlich auf die Arbeitswelt vorbereitet. Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule sowie im Rahmen überbetrieblicher Ausbildungskurse. Die Prüfung wird vor dem Regierungspräsidium abgelegt.
Förderung und Begleitung in der Reha-Ausbildung
- Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
- Psychologische Begleitung
- Individueller Stütz- und Förderunterricht
Die Auszubildenden sind in Einzel- und Doppelzimmern der Wohnbereiche des CJD untergebracht und werden dort individuell begleitet. Die Ausbildung kann auch in externer Form durchgeführt werden.
Was ermöglicht die Reha-Ausbildung?
Zielsetzung ist die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben durch eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung.
Wer kann die Reha-Ausbildung durchlaufen?
Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung sowie sozialer Benachteiligung.
Wie kommt man in eine Reha-Ausbildung?
Die Reha-Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Beratungsfachkraft. Sie klärt noch offene Fragen und meldet die Teilnehmenden im CJD an. Der Zugang ist darüber hinaus über Reha-Träger oder das so genannte Persönliche Budget möglich. Voraussetzung ist ein mittlerer Schulabschluss, bei entsprechender Eignung ist der Einstieg auch mit Haupt-/Werkrealschulabschluss möglich.
Die Reha-Ausbildung erfolgt auf rechtlicher Grundlage von § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB III, § 51 SGB IX, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO.