Reha-Ausbildung Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Maler und Lackierer - Stuttgart
Fachpraktiker und Fachpraktikerinnen für Maler und Lackierer gestalten Fassaden und Innenräume von neu errichteten Gebäuden und führen Renovierungsarbeiten an älteren Gebäuden aus. Sie streichen Wände, Decken und Türen. Sie verlegen Böden und tapezieren.
Details im Überblick
Angebotsart | |
Zielgruppe | |
Rechtsgrundlage(n) | |
Ambulantes Angebot | Ja |
Verbund |
Ihre Ansprechpersonen
Wiener Straße 260 70469 Stuttgart
Beschreibung
Die Ausbildung im Überblick
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Maler/Malerin und Lackierer/Lackiererin. Im Unterschied dazu stehen praktische Tätigkeiten stärker im Vordergrund. Fachpraktiker/Fachpraktikerinnen für Maler und Lackierer finden Beschäftigung in Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks, Autolackierereien, Firmen, die Autos nach Unfällen wieder verkehrstüchtig machen.
Durch Praktika in anerkannten Ausbildungsbetrieben aus der freien Wirtschaft wird ein realitätsbezogenes Arbeiten ermöglicht und die Auszubildenden werden zusätzlich auf die Arbeitswelt vorbereitet. Die Ausbildung erfolgt nach besonderen Regeln für Menschen mit Behinderung. Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule. Die Prüfung wird vor der Handwerkskammer abgelegt.
Förderung und Begleitung in der Reha-Ausbildung
- Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
- Psychologische Begleitung
- Individueller Stütz- und Förderunterricht
Die Unterbringung kann bei diagnostizierter ASS (Autismus-Spektrum-Störung) in der Jugendhilfewohngruppe des CJD erfolgen.
Was ermöglicht die Reha-Ausbildung?
Zielsetzung ist die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben durch eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung.
Wer kann die Reha-Ausbildung durchlaufen?
Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung sowie sozialer Benachteiligung.
Wie kommt man in eine Reha-Ausbildung?
Die Reha-Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Beratungsfachkraft. Sie klärt noch offene Fragen und meldet die Teilnehmenden im CJD an. Der Zugang ist darüber hinaus über Reha-Träger oder das so genannte Persönliche Budget möglich.
Die Reha-Ausbildung erfolgt auf rechtlicher Grundlage von § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB III, § 51 SGB IX, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO.