Reha-Ausbildung Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Gebäude- und Umweltdienstleistung - Kirchheim unter Teck
Fachpraktiker/Fachpraktikerinnen für Gebäude- und Umweltdienstleistung sind in verschiedenen Bereichen des Facility Managements tätig. Im Bereich der technischen Gebäudebetreuung führen sie kleinere Reparaturen und Wartungsarbeiten durch und kontrollieren haustechnische Anlagen. Im Bereich der infrastrukturellen Gebäudebetreuung kümmern sie sich um die Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen. Darüber hinaus übernehmen sie Verwaltungs- und Dokumentationstätigkeiten.
Details im Überblick
Angebotsart | |
Zielgruppe | |
Rechtsgrundlage(n) | |
Ambulantes Angebot | Ja |
Verbund |
Ihre Ansprechpersonen
Alte Plochinger Steige 158 73230 Kirchheim unter Teck
Beschreibung
Die Ausbildung im Überblick
Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Gebäude- und Umweltdienstleistung ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung ist fachlich breit angelegt - damit sind in einem weiten Arbeitsfeld Einstiege und Übergänge möglich. Fachpraktiker/Fachpraktikerinnen für Gebäude- und Umweltdienstleistung finden Beschäftigung bei Bauhöfen und Dienstleistern wie Gebäudereinigungsfirmen, in Schulen, Kinder- und Pflegeheimen, Kliniken, Hotels und Tagungsstätten.
Durch Praktika in anerkannten Ausbildungsbetrieben wird ein realitätsbezogenes Arbeiten ermöglicht und die Auszubildenden werden zusätzlich auf die Arbeitswelt vorbereitet. Die Ausbildung erfolgt nach besonderen Regeln für Menschen mit Behinderung. Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule. Die Prüfung wird vor der IHK abgelegt.
Förderung und Begleitung in der Reha-Ausbildung
- Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
- Psychologische Begleitung
- Individueller Stütz- und Förderunterricht
Die Auszubildenden sind in Einzel- und Doppelzimmern der Wohnbereiche des CJD untergebracht und werden dort individuell begleitet. Die Ausbildung kann auch in externer Form durchgeführt werden.
Was ermöglicht die Reha-Ausbildung?
Zielsetzung ist die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben durch eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung.
Wer kann die Reha-Ausbildung durchlaufen?
Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung sowie sozialer Benachteiligung.
Wie kommt man in eine Reha-Ausbildung?
Die Reha-Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Beratungsfachkraft. Sie klärt noch offene Fragen und meldet die Teilnehmenden im CJD an. Der Zugang ist darüber hinaus über Reha-Träger oder das so genannte Persönliche Budget möglich.
Die Reha-Ausbildung erfolgt auf rechtlicher Grundlage von § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB III, § 51 SGB IX, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO.