Reha-Ausbildung Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice - Stuttgart
Fachkräfte für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice liefern Küchen, Möbel und Geräte oder andere Artikel aus, verpacken Umzugsgüter und arbeiten im Lager mit. Sie bauen Küchen und Möbel auf und ab, installieren elektrische Geräte und sorgen für den fachgerechten Anschluss an Wasserleitungen und Lüftungsanlagen. Über die handwerklichen Tätigkeiten hinaus bearbeiten sie Reklamationen, prüfen Rechnungen und Lieferunterlagen und nehmen Zahlungen entgegen.
Details im Überblick
Angebotsart | |
Zielgruppe | |
Rechtsgrundlage(n) | |
Ambulantes Angebot | Ja |
Verbund |
Ihre Ansprechpersonen
Wiener Straße 260 70469 Stuttgart
Beschreibung
Die Ausbildung im Überblick
Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf. Fachkräfte für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice finden Beschäftigung in Umzugsunternehmen Unternehmen des Küchen- und Möbelhandels Möbelspeditionen Große Teile der Regelausbildung finden in unseren Ausbildungsbereichen in einem geschützten Rahmen statt.
Durch Praktika in anerkannten Ausbildungsbetrieben aus der freien Wirtschaft wird ein realitätsbezogenes Arbeiten ermöglicht und die Auszubildenden werden zusätzlich auf die Arbeitswelt vorbereitet. Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule. Die Prüfung wird vor der IHK abgelegt.
Förderung und Begleitung in der Reha-Ausbildung
- Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
- Psychologische Begleitung
- Individueller Stütz- und Förderunterricht
Die Unterbringung kann bei diagnostizierter ASS (Autismus-Spektrum-Störung) in der Jugendhilfewohngruppe des CJD erfolgen.
Was ermöglicht die Reha-Ausbildung?
Zielsetzung ist die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben durch eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung.
Wer kann die Reha-Ausbildung durchlaufen?
Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung sowie sozialer Benachteiligung.
Wie kommt man in eine Reha-Ausbildung?
Die Reha-Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Beratungsfachkraft. Sie klärt noch offene Fragen und meldet die Teilnehmenden im CJD an. Der Zugang ist darüber hinaus über Reha-Träger oder das so genannte Persönliche Budget möglich.
Die Reha-Ausbildung erfolgt auf rechtlicher Grundlage von § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB III, § 51 SGB IX, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO.