Intensivpädagogisch-Therapeutische Wohngruppe PPC - Positive Peer Culture
In unserem Wohnangebot können je Wohngruppe 8 Kinder im Alter zwischen 10 und 18 Jahren betreut werden. Die Jugendlichen haben jeweils ein Einzelzimmer und werden durch das Positive Peer Culture PPC-Konzept in die Gestaltung des Alltages partizipativ mit einbezogen. Die Herstellung einer positiven Gruppenkultur steht dabei im Vordergrund. Zusätzlich werden die Kinder und Jugendlichen im Alltag therapeutische Einzel- und Gruppenangebote gemacht.
Details im Überblick
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CJD Intensivpädagogisch - Therapeutische Wohngruppe Bockholt Im Rundling 7 29594 Soltendieck OT Bockholt
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Beschreibung
Die Intensivpädagogisch-Therapeutische Wohngruppe Bockholt richtet sich schwerpunktmäßig an Kinder und Jugendliche, ab einem Alter ab 10 Jahren, mit ausgeprägten Störungen der Emotionsregulation und / oder der Impulskontrolle. Über ein intensivpädagogisches und therapeutisches Konzept werden gezielt die emotionalen und sozialen Kompetenzen und Fähigkeiten der Aufgenommenen gefördert.
Dieses beinhaltet u. a. einzel- und gruppentherapeutische sowie erlebnispädagogische Angebote und basiert auf dem Konzept der Positiven Gruppenkultur sowie einem Bezugsbetreuersystem. Es erfolgt eine Betreuung über Tag und Nacht.
Geleitet von der Erkenntnis, dass sich Kinder und Jugendliche auch an der Meinung Gleichaltriger orientieren, erkennt das Positive Peer Culture (PPC)-Konzept die Kompetenzen und die Bedeutung der Gleichaltrigengruppe an und nutzt diese konstruktiv für die Weiterentwicklung der Einzelnen und der Gruppe als Ganzes.
Positive Peer Culture
Das PPC-Konzept soll den Kindern und Jugendlichen Orientierung und Selbstwirksamkeit vermitteln und sie dazu heranführen, Verantwortung für das eigene Handeln und die Erreichung individueller Ziele zu übernehmen. Sie werden als aktiv handelnde und mitbestimmende Partner bewusst in die Gestaltung des Alltags mit einbezogen und darin bestärkt, ihren Einfluss in und für die Gruppe geltend zu machen.
Die Selbststeuerung der Gruppe wird aktiv gefördert und von den Mitarbeitenden unterstützt und begleitet. Ein wichtiges Element der aktiv gestalteten Mitbestimmung und Selbststeuerung der Kinder und Jugendlichen ist das pädagogische Instrument des Stufenplans, innerhalb dessen die Kinder und Jugendlichen ihr Verhalten und Handeln untereinander reflektieren und anhand gemeinsam entwickelter Standards eigenständig über einen höheren Status, verbunden mit weiterreichenden Privilegien und Verantwortlichkeiten, entscheiden. Dies geschieht in einer von den Kindern und Jugendlichen selbständig geführten allabendlichen Reflexionsrunde, in der unter anderem das Verhalten, die Erledigung von Pflichten und die Einhaltung der Zimmer- und Hausordnung, aber auch die positiven Impulse Einzelner bewertet werden.
In diesem abendlichen Treffen üben sich die Kinder und Jugendlichen zusätzlich in der Verantwortungsübernahme für die Ausgestaltung ihres Alltags, indem sie dort auch u.a. den wöchentlichen Putz- und Einkaufsplan organisieren.
Ziel des PPC-Ansatzes ist es, zusammen mit den bei uns lebenden Kindern und Jugendlichen einen Lebensort zu gestalten, der geprägt ist von gegenseitiger Akzeptanz und Respekt. Die wöchentlichen, einzeltherapeutischen Kontakte (à 30 Minuten je Kind / Jugendlichem) mit dem der Wohngruppe zugeordneten Mitarbeitenden aus dem einrichtungsinternen Psychologischen Dienst stellen ein zusätzliches verlässliches Beziehungs- und Kontaktangebot dar. Sie dienen vor allem der Vertiefung der im Gruppentraining erarbeiteten Inhalte, z. B. indem Achtsamkeits- und Entspannungsübungen wiederholt oder individuelle Ressourcen und Skills erarbeitet werden.
Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus die Unterstützung des Transfers der Inhalte des Gruppentrainings in den Alltag und die Reflexion dabei auftretender Erfolge und Hindernisse. Des Weiteren können die Jugendlichen immer auch alltägliche Probleme und Schwierigkeiten ansprechen. Die einzeltherapeutische Förderung ist eine mit der Hilfe zur Erziehung verbundene therapeutische Leistung im Sinne des § 27, Abs. 3 KJHG und stellt keine Krankenbehandlung im Sinne der Psychotherapierichtlinien der Krankenkassen dar.