Sie arbeiten als ungelernte oder angelernte Kraft in der ambulanten Krankenpflege oder möchten in diesem Bereich einsteigen?
Nicht alle Aufgaben in der Pflege müssen von Pflegefachkräften durchgeführt werden. Grundpflegerische Tätigkeiten können auch von sogenannten Pflegehelfer*innen ausgeführt werden. Die Pflegedienste können die Leistungen aber nur dann abrechnen, wenn Pflegehelfer*innen eine entsprechende Qualifizierung nachweisen können.
In unserem speziellen Qualifizierungsangebot vermitteln wir Ihnen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Angebotsart | |
Zielgruppe | |
Rechtsgrundlage(n) | |
Kostenübernahme | |
Verbund |
54 Unterrichtseinheiten (40 Stunden) in Voll- oder Teilzeit
Termine auf Anfrage, Inhouse-Seminare möglich
Teilzeit, 28 UE wöchentlich, hybride Durchführung
Infotermine Dienstags, 14:00 Uhr, Haus 3, EG
Wir bitten um telefonische Anmeldung.