Das CJD Elze, Fachbereich Kinder,- Jugend und Familienhilfe bietet verschiedene Formen der Hilfen zur Erziehung, im Rahmen der §27 - 41 (mit Ausnahme der MOB gem. §34 SGB VIII) des SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe, an.
Angebotsart | |
Zielgruppe | |
Kostenübernahme | |
Ambulantes Angebot | Ja |
Verbund |
Alle Leistungen sind staatliche Hilfen, die in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt (Landkreis Hildesheim und umliegende Landkreise) in aufsuchender Form, also im direkten Wohn- und Lebensumfeld der Kinder, Jugendlichen und Familien durchgeführt werden. Das heißt, dass Eltern bei dem zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung (HzE) stellen müssen.
Die Durchführung aller Hilfen geschieht durch qualifizierte Fachkräfte und kann durch das Jugendamt oder subsidiär durch freie Träger durchgeführt werden.
Gemeinsam versuchen wir mit den uns anvertrauten Personen Lösungen zu erarbeiten und diese nachhaltig umzusetzen.
Unsere Mitarbeiter unterliegen in allen Jugendhilfemaßnahmen der Schweigepflicht.
Für Fragen und Antworten rufen Sie uns gern an.
Das Team der ambulanten Jugendhilfe vertritt einen ganzheitlichen und systemischen Ansatz und ist multiprofessionell aus unterschiedlichen Bereichen der Heil- und Sozialpädagogik, der Sozialpsychologie sowie den Erziehungswissenschaften zusammengesetzt.
Alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter verfügen über Jugendhilfe relevante Fort-Aus- und Weiterbildungen und werden in unserem gesamten Leistungsspektrum eingesetzt.