Ambulant betreutes Wohnen - Offenburg
Das ambulant betreute Wohnen bietet Unterstützung und Assistenz für Menschen mit einer körperlichen und/oder seelischen Behinderung, die selbständig in ihrer eigenen Wohnung oder in einer unserer Wohngemeinschaften (maximal 3 Personen) leben. Wir helfen Ihnen, ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu führen.
Sie entscheiden, wie viel Hilfe Sie brauchen, wie oft Sie Hilfe wollen, wofür Sie Unterstützung benötigen!
Details im Überblick
Angebotsart | |
Zielgruppe | |
Rechtsgrundlage(n) | |
Ambulantes Angebot | Ja |
Verbund |
Ihre Ansprechpersonen
Beschreibung
Was bedeutet ambulante Begleitung?
- Sie gestalten Ihr Leben, wie Sie es möchten.
- Sie leben in einer eigenen Wohnung.
- Sie haben Kontakt zu Menschen in Ihrer Nähe.
- Sie bekommen Hilfe nach Ihrem Bedarf.
Sie wohnen in Ihrer eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft. Wenn Sie trotzdem manchmal Hilfe brauchen, helfen wir Ihnen. Sie wollen in eine eigene Wohnung umziehen? Wir können Sie dabei unterstützen, selbständiger Ihr Leben zu gestalten.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, um Sie genau nach Ihrem Bedarf zu unterstützen. Egal, ob Sie alleine, als Paar, in Familie oder einer Wohngemeinschaft leben, wir begleiten und beraten Sie gerne.
Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir, worin genau Sie Hilfe benötigen. Mit der passgenauen Unterstützung meistern Sie Ihre alltäglichen Herausforderungen und gestalten Ihre Freizeit.
Weil jeder Mensch anders ist, ist auch jede Hilfe und Unterstützung anders. Wir helfen so, wie Sie es brauchen. Wir helfen bei Aufgaben im Alltag, zum Beispiel:
- beim Putzen, Kochen, Waschen
- beim Umgang mit Geld
- beim Einkaufen
Wir helfen Ihnen, Ihre Freizeit zu gestalten, zum Beispiel:
- einen Ausflug zu planen
- Sport zu treiben
Wir beraten Sie gerne, wenn
- Sie Fragen haben
- es Probleme mit anderen gibt
- Sie Hilfe beim Ausfüllen von Formularen oder bei der Antragstellung benötigen
Ambulante Wohnbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Sinne von § 53 SGB XII.
Kann die Hilfe nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden, erfolgt eine Finanzierung durch den zuständigen Sozialhilfeträger. Die Finanzierung kann zum einen über monatliche Maßnahmepauschalen erfolgen. Daneben kann ein trägerübergreifendes persönliches Budget eingesetzt werden.