Wir führen die Reha-Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz im Auftrag der Agentur für Arbeit durch.
Die Förderung im Rahmen dieser außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahme richtet sich an junge Menschen, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung für die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung nicht geeignet erscheinen. Um dennoch die Chance der Aufnahme und erfolgreichen Beendigung einer Berufsausbildung wahrnehmen zu können, benötigen diese Menschen besondere Hilfen.
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Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in den Werkstätten des CJD und wird durch betriebliche Ausbildungsphasen ergänzt. Eine Vermittlung in betriebliche Ausbildung wird bei Eignung gefördert.