Junge Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Schwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten Hilfen zur Erziehung benötigen oder die aufgrund ihrer seelischen Behinderungen eine besondere Förderung brauchen, können im CJD eine Ausbildung absolvieren. Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Ausbildungsberuf 2 bis 3 Jahre.
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Das Angebot richtet sich an mehrfach beeinträchtigte junge Menschen, die
Im CJD bieten wir ihnen einen beschützter Rahmen, um ihre Berufsausbildung in staatlich anerkannten Berufen zu absolvieren.
Die Berufsausbildung ist in behindertengerechten Ausbildungsgängen nach BBiG § 66 / § 42 HWO mit theoriereduzierten Prüfungsanforderungen (1) und in Berufen mit Vollausbildungen (2) möglich und erfolgt in den CJD eigenen Werkstätten und Betrieben. Alle Berufsausbildungen sind dual und staatlich anerkannt, die Jugendlichen besuchen reguläre Berufsschulen.
Alle Ausbildungen werden bei der jeweiligen Kammer eingetragen und sind anerkannt.
Die Auszubildenden legen ihre Zwischen- und Abschlussprüfung bei der jeweiligen Kammer ab.
Im Rahmen ihrer Berufsausbildung absolvieren die Auszubildenden Lehrgänge in anderen überbetrieblichen Bildungseinrichtungen der IHK, HWK und LWK. Zusätzlich machen sie Betriebspraktika in Fremdbetrieben zur Verbesserung ihrer Vermittlungschancen.
Die Auszubildenden leben dezentral in differenzierten Wohnformen, die ihrem individuellen Entwicklungsstand angemessen sind. So gibt es Wohnformen unterschiedlicher Größe, Wohngemeinschaften und Einzelwohnungen im Rahmen der Verselbstständigung.