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Berufsausbildung nach SGB VIII und SGB XII

Junge Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Schwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten Hilfen zur Erziehung benötigen oder die aufgrund ihrer seelischen Behinderungen eine besondere Förderung brauchen, können im CJD eine Ausbildung absolvieren. Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Ausbildungsberuf 2 bis 3 Jahre.

Details im Überblick

Ihre Ansprechpersonen

Stefanie Mohr-Karime

Lea Kuhn Fachbereichsleitung Arbeit und Beschäftigung / Wohnen und Begleiten

Beschreibung

Das Angebot richtet sich an mehrfach beeinträchtigte junge Menschen, die

  • aufgrund ihrer persönlichen Schwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten Hilfen zur Erziehung benötigen (SGB VIII) oder die
  • aufgrund ihrer seelischen Behinderungen eine besondere Förderung brauchen (Eingliederungshilfe nach SGB XII oder SGB VIII)

Im CJD bieten wir ihnen einen beschützter Rahmen, um ihre Berufsausbildung in staatlich anerkannten Berufen zu absolvieren. 

Die Berufsausbildung ist in behindertengerechten Ausbildungsgängen nach BBiG § 66 / § 42 HWO mit theoriereduzierten Prüfungsanforderungen (1) und in Berufen mit Vollausbildungen (2) möglich und erfolgt in den CJD eigenen Werkstätten und Betrieben. Alle Berufsausbildungen sind dual und staatlich anerkannt, die Jugendlichen besuchen reguläre Berufsschulen. 

Ausbildungsberufe

  • (2) Kaufmann/Kauffrau – Büromanagement 3-jährig
  • (1) Fachpraktiker*in im Verkauf 2-jährig
  • (2) Verkäufer*in 2-jährig
  • (2) Kaufmann/Kauffrau – Einzelhandel 3-jährig
  • (1) Fachpraktiker*in für Maler und Lackierer 3-jährig
  • (2) Maler*in und Lackierer*in – Gestaltung und Instandhaltung 3-jährig
  • (1) Fachpraktiker*in für Holzverarbeitung (§66 BBiG/§42m HwO) 3-jährig
  • (2) Tischler*in 3-jährig
    (1) Helfer*in in der Pferdewirtschaft (§66 BBiG/§42m HwO) 3-jährig
  • (2) Pferdewirt*in – Pferdehaltung und Service 3-jährig
  • (1) Helfer*in in der Landwirtwirtschaft (§66 BBiG/§42m HwO) 3-jährig
  • (2) Landwirt*in 3-jährig
  • (2) Tierwirt*in 3-jährig:
    (1) = Ausbildung für Menschen mit Unterstützungsbedarf (theoriereduziert )
    (2) = Vollausbildung

Alle Ausbildungen werden bei der jeweiligen Kammer eingetragen und sind anerkannt.
Die Auszubildenden legen ihre Zwischen- und Abschlussprüfung bei der jeweiligen Kammer ab.

Im Rahmen ihrer Berufsausbildung absolvieren die Auszubildenden Lehrgänge in anderen überbetrieblichen Bildungseinrichtungen der IHK, HWK und LWK. Zusätzlich machen sie Betriebspraktika in Fremdbetrieben zur Verbesserung ihrer Vermittlungschancen.

Wohnen

Die Auszubildenden leben dezentral in differenzierten Wohnformen, die ihrem individuellen Entwicklungsstand angemessen sind. So gibt es Wohnformen unterschiedlicher Größe, Wohngemeinschaften und Einzelwohnungen im Rahmen der Verselbstständigung.

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