1989 wurde die „Konvention über die Rechte des Kindes“ von den Vereinten Nationen (UN) beschlossen. Diese Konvention hält in insgesamt 42 inhaltlichen Artikeln fest, welche Rechte Kinder haben bzw. was die Staaten für den Schutz der Heranwachsenden tun müssen.
Darüber hinaus werden in den Artikeln 43 bis 54 wichtige Formalitäten festgehalten, wie die UN und die Staatengemeinschaft die Rechte einhalten wollen.
In Deutschland ist die Konvention zu den Kinderrechten 1992 in Kraft getreten. Insgesamt haben 196 Länder das Dokument unterschrieben. Spannend dabei ist, dass mehr Länder die Konvention unterschrieben haben, als es anerkannte Staaten von der UN gibt (193 Länder). Dazu zählen unter anderem der Vatikanstaat und Palästina.
Obwohl so viele Länder die Konvention unterschrieben haben, werden die Rechte in vielen Ländern jedoch nicht umgesetzt oder beachtet. So ist beispielsweise Kinderarbeit weiterhin in vielen Ländern normal.
Gerade deswegen ist es uns wichtig, dass möglichst viele Kinder ihre Rechte kennen und sich dafür einsetzen.
Dafür ist dieses Memospiel entstanden. In diesem werden 36 wichtige Rechte bildhaft dargestellt. In einem Begleitheft sind alle Kinderrechte in verständlicher Sprache aufgeführt
Weitere Informationen
Das Memospiel kann über die folgende E-Mail-Adresse bestellt werden: twp@cjd.de
Schutzgebühr und Versand: 10,00 Euro